Fonds Sexueller Missbrauch – finanzielle Unterstützung von Opfern sexueller Gewalt

Fonds Sexueller Missbrauch

Der Fonds Sexueller Missbrauch ist ein Hilfsfonds für Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kindheit oder Jugend. Er richtet sich an alle Betroffene, welche als Minderjährige auf dem deutschen Staatsgebiet sexuell missbraucht wurden und heute noch unter den Folgen des Missbrauchs leiden. Der Fonds wurde im Mai 2013 von der Deutschen Bundesregierung ins Leben gerufen. Betroffene können vom Fonds Sachleistungen von bis zu 10.000 EUR erhalten, insbesondere für therapeutische Maßnahmen, um den Missbrauch zu verarbeiten. Bei behinderungsbedingtem Mehrbedarf können zusätzlich bis zu 5.000 EUR durch den Fonds bewilligt werden.

Besonders hervorzuheben ist, dass der Fonds betroffenenfreundlich ausgestaltet wurde. Es ist somit keine strenge Darlegungs- und Beweislast erforderlich, wie dieses zum Beispiel bei Ermittlungs- und Strafverfahren der Fall ist. Aus dem Antrag muss lediglich plausibel hervorgehen, dass sexueller Missbrauch stattgefunden hat und die heute noch bestehenden Folgen im Zusammenhang damit stehen. Voll umfängliche Erinnerungen an die traumatischen Erlebnisse müssen nicht zwangsläufig bestehen – diese sind oftmals aus dem Bewusstsein dissoziiert (abgespalten). Bruchstückhafte Erinnerungen (z.B. Bilder oder Körpererinnerungen) sind ausreichend, um einen Antrag beim Fonds stellen zu können.

Leistungen des Fonds Sexueller Missbrauch

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Fonds Sexueller Missbrauch ist ein nachvollziehbarer Zusammenhang zwischen dem Missbrauch und den heute noch bestehenden Folgen. Die beantragten Hilfen müssen dazu geeignet sein, die Folgen des Missbrauchs zu mindern.

Leistungen aus dem Fonds sind gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Dies bedeutet, dass nur Leistungen gewährt werden, die nicht schon durch bestehende Systeme (z.B. gesetzliche und private Krankenkassen, gesetzliche und private Unfallversicherungen, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) abgedeckt sind.

Folgend findest du eine Übersicht der Leistungen, die beim Fonds Sexueller Missbrauch beantragt werden können.

Psychotherapeutische Hilfen

Zum Beispiel:

  • Therapien bei einem auf Trauma spezialisierten Heilpraktiker für Psychotherapie
  • Fortführung einer Therapie nach Beendigung der Finanzierung durch die Krankenkassen
  • Therapien bei Therapeuten ohne Kassenzulassung
  • Von bestehenden Leistungssystemen nicht anerkannte Therapiemethoden
  • Komplementär- und Fachtherapien (Bewegungstherapie, Musiktherapie, Ergotherapie, Kunsttherapie und Tiertherapie). Der Therapeut muss eine Ausbildung als Pädagoge, Erzieher oder vergleichbar besitzen oder Psychotherapeut sein.

Übernahme von Kosten zur individuellen Aufarbeitung des Missbrauchs

Hierzu gehören zum Beispiel folgende Kosten:

  • Fahrten zum Ort des Missbrauchs
  • Fahrten zu Therapien
  • Kosten für Selbsthilfeangebote

Unterstützung bei besonderer Hilfsbedürftigkeit

  • Heilmittel: medizinische Dienstleistungen (zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Bäder)
  • Hilfsmittel: medizinische Sachleistungen (z.B. Rollstühle oder Prothesen)

Beratungs- und Betreuungskosten

Kosten für Beratung und Betreuung, die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Missbrauchs stehen.

Unterstützung von Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen

Hierzu gehören zum Beispiel Kosten, die im Zusammenhang stehen mit:

  • Nachholen eines Schulabschlusses
  • Aufnahme einer Ausbildung
  • Beginn eines Studiums

Es können auch Kosten für Umschulungen beantragt werden, wenn der bisherige Beruf aufgrund des Traumas nicht weiter fortgeführt werden kann oder der Beruf wegen der Traumatisierung gewählt wurde.

Sonstige Unterstützung in besonderen Härtefällen

Einzelfallentscheidungen, die durch den Fonds Sexueller Missbrauch getroffen werden – Maßnahmen, welche Betroffenen helfen, das Leid zu überwinden und am gesellschaftlichen Leben wieder teilnehmen zu können.

Reise- und Übernachtungskosten

Fahrten zu Beratungsstellen und damit verbundene Übernachtungskosten.

Weitere Informationen zum Fonds Sexueller Missbrauch

Weitere Informationen zum Fonds Sexueller Missbrauch findest du auf der Website des Fonds.

> Website Fonds Sexueller Missbrauch

Fonds Sexueller Missbrauch - posttraumatische-belastungsstörung.com

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